Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf im Lädchen oder auf Märkten etc.

I. Geltungsbereich

Diese AGB von Liliane Schmidt („Lilis Lädchen“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren aus dem Selbstbedienungslädchen in der Hauptstraße 71, 37434 Wollbrandshausen oder von Verkaufsständen von Liliane Schmidt auf Märkten und ähnlichen Anlässen.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Die Auslagen im Lädchen sind ein verbindliches Angebot unsererseits auf Vertragsabschluss, die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt durch das Mitnehmen der Ware. Das Angebot (Preisschild am Artikel) bezieht sich nur auf die im Lädchen vorrätigen Waren.

III. Preise und Zahlung

In unseren Preisen sind keine Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten enthalten. Umsatzsteuer wird aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG nicht erhoben.

Die Zahlung des Kaufpreises hat sofort zu erfolgen, entweder bar in die Kasse vor Ort (Wechselgeld ist nicht erhältlich) oder per PayPal über den im Lädchen aushängenden QR-Code. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendma-chung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugs-schaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nicht zu.

IV. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

V. Gewährleistung und Mängelrüge

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

Alle unsere Artikel werden in Handarbeit hergestellt. Kleine Unregelmäßigkeiten, z.B. in Guss oder Holz, stellen keine Mängel dar.

Nach dem Kauf im Lädchen durch den Kunden festgestellte Mängel können von uns nicht beseitigt oder ersetzt werden. Der Kunde ist daher verpflichtet, vor dem Kauf zu prüfen, ob die Ware seinen subjektiven Anforderungen entspricht.

Soweit die bei Vorbestellungen gelieferte Ware nicht den nachfolgend aufgeführten objektiven Anforde-rungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetz-lichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

Die Ware entspricht nicht den objektiven Anforderungen, wenn

a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder

b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Waren derselben Art üblich ist und die der Kunde erwar-ten kann unter Berücksichtigung der Art der Ware und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden.

Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfol-gen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Der Kunde hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde uns über den Mangel unter-richtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Kunde hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde uns über den Mangel unter-richtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingun-gen bleibt davon unberührt.

Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nach-folgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Ge-sundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaf-tungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Ver-tragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garan-tierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Halt-barkeitsgarantie erfasst ist.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässig-keit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags-zwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzun-gen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthal-tenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönli-che Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Kunde zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ab-lauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Kun-den übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit kei-ne Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

VI. Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesre-publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vorbestellungen

I. Geltungsbereich

Diese AGB von Liliane Schmidt („Lilis Lädchen“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die der Kunde über die im Lädchen oder an Verkaufsständen angebotenen Waren hinaus bei Liliane Schmidt bestellt.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Bei Vorbestellungen wird unsererseits ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss in Textform (z.B. E-Mail oder WhatsApp-Nachricht) erstellt, das der Kunde ebenfalls in Textform bindend annehmen kann. Eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits wird i.d.R. nicht erstellt.

III. Preise und Zahlung

In unseren Preisen sind keine Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten enthalten. Umsatzsteuer wird aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG nicht erhoben.

Die Zahlung des Kaufpreises hat sofort bei Abholung der Ware zu erfolgen, entweder bar oder per PayPal über den im Lädchen aushängenden QR-Code. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendma-chung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugs-schaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nicht zu.

IV. Lieferzeit

Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lie-ferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Der Kunde kann eine Woche nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefer-termin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nach-frist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vor-behalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest we-sentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech-terung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

V. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

VI. Gewährleistung und Mängelrüge

Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

Alle unsere Artikel werden in Handarbeit hergestellt. Kleine Unregelmäßigkeiten, z.B. in Guss oder Holz, stellen keine Mängel dar.

Soweit die bei Vorbestellungen gelieferte Ware nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforde-rungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweige-rung der Nacherfüllung berechtigt sind.

Die Ware entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn

a) sie nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder

b) sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder

c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör übergeben wird.

Soweit nicht zwischen dem Kunden und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvor-schriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Ware nicht den objektiven Anforderungen, wenn

a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder

b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Waren derselben Art üblich ist und die der Kunde erwar-ten kann unter Berücksichtigung der Art der Ware und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder

c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder

d) wenn sie nicht mit dem Zubehör übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann.

Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns über die objektiven Anforde-rungen der Ware setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen ab-weicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfol-gen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Der Kunde hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde uns über den Mangel unter-richtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Kunde hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Kunde uns über den Mangel unter-richtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Kunde ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingun-gen bleibt davon unberührt.

Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nach-folgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Ge-sundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaf-tungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Ver-tragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garan-tierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Halt-barkeitsgarantie erfasst ist.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässig-keit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags-zwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzun-gen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthal-tenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönli-che Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Kunde zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ab-lauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Kun-den übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit kei-ne Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

VII. Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesre-publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 18.08.2023